Kosten

  • Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden. – Die meisten Leistungen werden von den Krankenkassen getragen.
  • Einzelne Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen wie z.B. Rufbereitschaftspauschale, Kinderwunschberatung, PEKiP-Kurse und Geburtsvorbereitungskurse für den Lebenspartner. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
  • Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.